Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadt
Sinsheim hat in seiner Sitzung am 24.10.2011 auf Grund der §§ 8.1 Nr. 2 und
13.1 EigBG vom 19.06.1987 (GBL. S. 284), der §§ 7-10 EigBGDV vom 22.07.1987
(GBl. S. 306) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für
Baden Württemberg vom 03.10.1983 (GBl. S. 577) in der jeweils gültigen Fassung
den NACHTRAGS-WIRTSCHAFTSPLAN der Stadtwerke Sinsheim für das
Wirtschaftsjahr 2 0 1 1 wie folgt festgestellt:
§ 1
Der ERFOLGSPLAN
bleibt unverändert.
Der VERMÖGENSPLAN wird wie folgt geändert:
Die Einnahmen und Ausgaben
erhöhen sich um 900.000,- €
auf 5.651.000,- €
Die Veränderung bei den Einnahmen und Ausgaben betrifft
die Betriebszweige wie folgt: Wasserversorgung + 660.000,- €
Abwasserbeseitigung + 240.000,- €
Baubetriebshof +/- 0,- €
Freibad +/- 0,- €
Beteiligungen +/- 0,- €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird unverändert auf 0,- €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan
vorgesehenen Kreditaufnahmen wird um 700.000,- € erhöht und auf 2.545.000,-
Euro festgesetzt.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird unverändert auf 2.500.000,- €
festgesetzt.