Herr Heumann führt aus, dass die AVR im nächsten Jahr plant, ihre Fernwärmeleitungen in die Straße “Am Mönchsrain“ zu legen. Die Stadt wird sich dann mit der AVR abstimmen, da für das nächste Jahr in dieser Straße eine Erneuerung der Wasserleitung und des Kanals geplant ist. Da die Straßendecke beschädigt ist, ist ein Komplettausbau der Straße sinnvoll. Für die Ausbesserung von Straßen sind 330.000,00 € im Haushaltsplan vorgesehen. Diese Maßnahme wird einen Großteil der Haushaltsmittel verbrauchen. Die Stadt hat noch keine Information, welche Gebäude sich in der Straße an das Wärmenetz anschließen möchten.

 

OB Geinert führt aus, dass die Akquisition durch die AVR läuft. Die Maßnahme der Fernwärmeleitung ist aus seiner Sicht sinnvoll. Es ist aber noch nicht klar für die Stadt, wie viele Maßnahmen im nächsten Jahr noch kommen werden. Es könnte sein, dass hohe Kosten auf die Stadt zukommen werden. Evtl. werden noch weitere Beschlüsse erforderlich.

 

StR Hesch erkundigt sich, ob verhindert werden kann, dass der neue Belag nach kurzer Zeit bereits wieder aufgebrochen werden darf.

 

Herr Heumann erläutert, dass ein Verhindern eines neuen Aufbruchs der Straßendecke leider nicht möglich ist. Er verweist allerdings auf andere Gemeinden die vereinbart haben, dass bei einem Aufbrechen der Straßendecke, nach einer kurzen Zeit, der Verantwortliche eine Strafe zu zahlen hat. Evtl. kann dies auch in Sinsheim vereinbart werden.

 

StR Gmelin möchte wissen, ob auch im Bereich des Friedhofes der Kanal ausgetauscht wird.

 

Dies verneint Herr Heumann.