Herr Heumann teilt mit, dass im letzten Winter die Stadtwerkemitarbeiter überlastet wurden. Die Mitarbeiter haben über die zulässige Arbeitsbelastung hinaus gearbeitet. Inzwischen wurde der Personalbestand im Bauhof sogar noch weiter abgebaut. Daher kann der Winterdienst mit dem derzeitigen Personal nicht mehr geleistet werden. Der Winterdienst für die Bergdörfer wurde daher in zwei Losen privat vergeben.

 

1.      Räumung der Straßen durch den „Maschinenring Kraichgau“ und

2.      Handgruppen durch „Wohnen nach Wunsch“.

 

OB Geinert weist darauf hin, dass im Ausschreibungstext die Pflichten der Auftragnehmer genau genannt sind.

 

OVin Bauer fragt nach, ob die Fläche, die durch den Räumdienst zu pflegen ist, korrigiert wurde.

 

Dies bestätigt Herr Heumann.

 

StR Karlheinz Hess erkundigt sich, ob nur die gefahrenen Kilometer abgerechnet werden.

 

Herr Heumann verneint dies. Es gibt auch eine Vorhaltepauschale, die zu zahlen ist, falls es nicht zu einem Einsatz kommen sollte. Zudem wird die Anfahrtszeit berechnet. Für den Anfahrtsweg wird eine geringere Summe gezahlt als für die Räumung.

 

StR Zoller fragt, ob diese Verträge 1 Jahr laufen.

 

Herr Heumann verneint. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre, die Kündigungsfrist ist einviertel Jahr vor Beginn des Winters.

 

OVin Bauer fragt nach, ob diese Firmen selbst das Salz besorgen müssen.

 

Herr Heumann führt aus, dass der Handdienst selbst für das Salz aufkommen muss. Der Fahrtdienst kann auf das Salz im Lagerhaus zurückgreifen.

 

OB Geinert ergänzt, dass das zu verwendende Material vorgeschrieben wird.

 

OVin Bauer fragt nach, wer diesen Winterdienst benachrichtigt.

 

Herr Heumann antwortet, dass die beiden Unternehmen sich informieren müssen, ob Winterdienst erforderlich ist.