Beschluss:
1. Die
Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters findet am Sonntag
2. Der
Gemeinderat beschließt die öffentliche Ausschreibung der Stelle der
Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Sinsheim im
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg
3. Das
Ende der Frist für die Einreichung von Bewerbungen wird auf Montag
4. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung
einer öffentlichen Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber am Donnerstag
5. Der Gemeinderat
wählt die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses entsprechend Ziffer 5 der
Vorlage.