Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadt Sinsheim schließt sich prinzipiell dem Vorschlag des Regionalverbandes an.

 

Die Stadt Sinsheim beantragt, auf die geplante Ausweisung einer Windenergieanlage im Bereich „Katzenbuckel/Hörndl“ nordwestlich von Ehrstädt, südöstlich von Adersbach und südwestlich von Hasselbach zu verzichten. Stattdessen soll ein Standort im Bereich „Neuhaus/Dombacher Wald“ auf Gemarkung Ehrstädt als Vorrangsgebiet ausgewiesen werden.

 

Der weitere Standort im Bereich „Rat/Saugrund“ auf Gemarkung Sinsheim soll ebenfalls als Vorranggebiet ausgewiesen werden.

 

Die Stadt Sinsheim ist für weitere Standorte offen, jedoch werden für folgende Punkte konkrete Angaben gewünscht:

 

  1. Kann die Höhe der Windkraftanlagen beschränkt werden? Wenn ja, wird dies im Flächennutzungsplan oder in einem separaten Bebauungsplan geregelt?

 

  1. Kann die Anzahl der Windkraftanlagen beschränkt werden? Wenn ja, wird dies im Flächennutzungsplan oder in einem separaten Bebauungsplan geregelt?

 

  1. Welche Infrastruktur ist für die Windkraftanlagen erforderlich?