Sitzung: 18.10.2011 Ausschuss für Technik und Umwelt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: ATU/057/2011
Beschluss:
Die Stadt Sinsheim schließt sich
prinzipiell dem Vorschlag des Regionalverbandes an.
Die Stadt Sinsheim beantragt, auf die geplante Ausweisung einer Windenergieanlage im Bereich „Katzenbuckel/Hörndl“ nordwestlich von Ehrstädt, südöstlich von Adersbach und südwestlich von Hasselbach zu verzichten. Stattdessen soll ein Standort im Bereich „Neuhaus/Dombacher Wald“ auf Gemarkung Ehrstädt als Vorrangsgebiet ausgewiesen werden.
Der weitere Standort im Bereich „Rat/Saugrund“ auf Gemarkung Sinsheim soll ebenfalls als Vorranggebiet ausgewiesen werden.
Die Stadt Sinsheim ist für weitere Standorte offen, jedoch werden für folgende Punkte konkrete Angaben gewünscht:
- Kann die Höhe der Windkraftanlagen beschränkt werden? Wenn ja, wird dies im Flächennutzungsplan oder in einem separaten Bebauungsplan geregelt?
- Kann die Anzahl der Windkraftanlagen beschränkt werden? Wenn ja, wird dies im Flächennutzungsplan oder in einem separaten Bebauungsplan geregelt?
- Welche Infrastruktur ist für die Windkraftanlagen erforderlich?