Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

1.  Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanes „Bahnüberführung Sinsheim-Hoffenheim“ in der Eschelbacher Straße (L 612) entsprechend der im beiliegenden Lageplan vom 27.10.2010 umgrenzten Fläche. Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung der Zulässigkeit zur Herstellung einer Eisenbahnüberführung.

 

2.  Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird auf Grund von § 3 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.