Beschluss:
Auf Grund der §§ 9
und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 - 4 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stellt der Gemeinderat der Stadt
Sinsheim den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Sinsheim für das Wirtschaftsjahr
2014 wie folgt fest:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 wird
im Erfolgsplan
bei Einnahmen und Ausgaben auf 19.198.000,- €
im Vermögensplan
bei Einnahmen und Ausgaben auf 8.811.000,- €
und einem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0,- €
festgesetzt.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen
Kreditaufnahmen wird für das Wirtschaftsjahr 2013 auf 5.492.000,- €
festgesetzt.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.500.000,- €
festgesetzt.