Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Auf Grund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 - 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stellt der Gemeinderat der Stadt Sinsheim den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Sinsheim für das Wirtschaftsjahr 2014 wie folgt fest:

 

§ 1

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 wird

 

im Erfolgsplan

 

          bei Einnahmen und Ausgaben auf              19.198.000,- 

 

im Vermögensplan

 

          bei Einnahmen und Ausgaben auf              8.811.000,- 

 

und einem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von                                                          0,- 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen
Kreditaufnahmen wird für das Wirtschaftsjahr 2013 auf       5.492.000,- 

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf     2.500.000,- 

festgesetzt.