Beschluss:
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat die folgende Haushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2014 einschließlich Haushaltsplan, Finanzplanung und
Investitionsprogramm:
§ 1
Der Haushaltsplan
wird festgesetzt mit
1.
den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 96.653.000 €
davon
im Verwaltungshaushalt 78.556.000 €
im Vermögenshaushalt 18.097.000 €
2.
dem
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigung) in Höhe von 3.300.000 €
3.
dem
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 6.432.000 €
§ 2
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite wird
auf 3.500.000 €
festgesetzt.
§ 3
Die Hebesätze
der Realsteuern werden festgesetzt
1.
für die
Grundsteuer
a) für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer A auf 330 v. H.
b) für die
Grundstücke
Grundsteuer B auf 380 v. H.
2.
für die
Gewerbesteuer auf 370 v. H.
der
Steuermessbeträge
§ 4
Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung.