Beschluss:

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich Haushaltsplan, Finanzplanung und Investitionsprogramm:

§ 1

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1.        den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je                                 96.653.000 €

davon

im Verwaltungshaushalt                                78.556.000 €

im Vermögenshaushalt                                   18.097.000 €

 

2.        dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

(Kreditermächtigung) in Höhe von                3.300.000 €

 

3.        dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von                                                   6.432.000 €

 

§ 2

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf     3.500.000 €

festgesetzt.

 

§ 3

 

Die Hebesätze der Realsteuern werden festgesetzt

1.        für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

Grundsteuer A auf                                    330 v. H.

b) für die Grundstücke

Grundsteuer B auf                                    380 v. H.

 

2.        für die Gewerbesteuer auf                                                                 370 v. H.

der Steuermessbeträge

 

§ 4

 

Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung.