Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen im gesetzlich erforderlichen Umfang.

 

Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes soll in interkommunaler Zusammenarbeit mit der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen erfolgen, ggf. erfolgt auch eine Kooperation mit der Stadt Östringen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Büro für Verkehrswesen Koehler, Leutwein und Partner mit der Ausarbeitung eines interkommunalen Lärmaktionsplanes zu betrauen.