Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die Aufstellung einer Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen im
gesetzlich erforderlichen Umfang.
Die Aufstellung des
Lärmaktionsplanes soll in interkommunaler Zusammenarbeit mit der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen erfolgen, ggf.
erfolgt auch eine Kooperation mit der Stadt Östringen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Büro für Verkehrswesen Koehler, Leutwein und Partner mit der Ausarbeitung eines interkommunalen Lärmaktionsplanes zu betrauen.