StR Seitz erkundigt sich nach einer beantragten Baugenehmigung in Rohrbach. Seinem Kenntnisstand nach habe der Antragsteller bereits vor 20 Jahren das zugelassene Baufenster überschritten.

 

OB Albrecht antwortet, dass die Bebauungsplanbefreiungen von damals auch heute noch Rechtsgültigkeit hätten. Die Verwaltung sei in Gesprächen mit den Angrenzern und dem Antragsteller und man bemühe sich um eine Lösung.