Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Befangen: 1

Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung (Änderung) des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hinter der Mühle“ - 6. Änderung (Einleitungsbeschluss) in Sinsheim-Dühren entsprechend der im beigefügten Lageplan vom 18.04.2011 umgrenzten Fläche.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Erhöhung der maximal zulässigen Gebäudehöhe von 12,0 m auf 16,0 m.

 

2.    Zur Darstellung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke des Planes wird auf Grund von § 3 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.