StR Wolfgang Bauer spricht die Risse im Faulturm der Kläranlage an. Da es sich nur um 50 cm lange Risse, also relativ kleine Risse handelt, können diese aus seiner Sicht mit einem Harz behandelt werden.

 

Herr Siegl stellt klar, dass es sich um so genannte „Trennrisse“ handelt. Diese Risse treten bei Befüllung auf. Ist kein Druck vorhanden, so sind diese Risse geschlossen. Eine Ausbesserung mit einem Harz ist in einem solchen Fall nicht ausreichend.

Z.Zt. läuft ein öffentliches Beweisverfahren vor Gericht. Es wird geklärt, ob es sich hier um einen Ausführungsmangel oder um einen Planungsfehler handelt.