Sitzung: 07.11.2013 Ausschuss für Technik und Umwelt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: GR/115/2013
Daraufhin fasst der Ausschuss für Technik und
Umwelt folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für
Technik und Umwelt empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
1. Die Stadt
Sinsheim stimmt hiermit gemäß § 42 des Flurbereinigungsgesetzes zu, dass ihr im
Flurbereinigungsverfahren die auf dem Gemeindegebiet ausgewiesenen
gemeinschaftlichen Anlagen (Wassergräben, Rohrleitungen,
Entwässerungseinrichtungen), Anlagen, die dem Boden-, Klima- und Naturschutz
sowie der Landschaftspflege dienen, zu Eigentum zugeteilt werden.
2. Die Stadt stimmt weiterhin zu, dass die gemäß § 41 Flurbereinigungsgesetz
nach Einigung über den Wege- und Gewässerplan entstehenden Feld- und Waldwege
in ihr Eigentum übertragen werden, und dass die Verkehrssicherungspflicht und
die Unterhaltslast auf sie übergehen.
3. Die Stadt Sinsheim übernimmt mit Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung
erforderlichenfalls die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die
Verwaltung ihrer Angelegenheiten.