Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Daraufhin fasst der Ausschuss für Technik und Umwelt folgenden

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Technik und Umwelt empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

1. Die Stadt Sinsheim stimmt hiermit gemäß § 42 des Flurbereinigungsgesetzes zu, dass ihr im Flurbereinigungsverfahren die auf dem Gemeindegebiet ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (Wassergräben, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen), Anlagen, die dem Boden-, Klima- und Naturschutz sowie der Landschaftspflege dienen, zu Eigentum zugeteilt werden.

2. Die Stadt stimmt weiterhin zu, dass die gemäß § 41 Flurbereinigungsgesetz nach Einigung über den Wege- und Gewässerplan entstehenden Feld- und Waldwege in ihr Eigentum übertragen werden, und dass die Verkehrssicherungspflicht und die Unterhaltslast auf sie übergehen.

3. Die Stadt Sinsheim übernimmt mit Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung erforderlichenfalls die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten.