Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Werbungs- und Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift i. S. v. § 74 LBO im Bereich der Innenstadt und entlang der Ein- bzw. Ausfallstraßen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planungsbüro mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Satzungsentwurfes zu betrauen.