Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Aufgrund von §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 12.11.2013 folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:

 

1.    Die Einnahmen und Ausgaben des

Verwaltungshaushaltes erhöhen sich jeweils um              929.000 €

            auf                                                             77.475.000 €

 

2.    Die Einnahmen und Ausgaben des

Vermögenshaushaltes erhöhen sich jeweils   um              100.000 €

            auf                                                             17.103.000 €

 

3.    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen

Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)

reduziert sich ohne Umschuldungen              um              300.000 €

            auf                                                             3.300.000 €

 

4.    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen erhöht sich                           um              974.000 €

            auf                                                             7.053.500 €

 

 

§ 2

 

Der dem Nachtragshaushaltsplan beigefügte geänderte Stellenplan ist Bestandteil der Nachtragssatzung.

 

 

§ 3

 

Der übrige Inhalt der vom Gemeinderat am 14.12.2012 beschlossenen Haushaltssatzung 2012 erfährt keine Veränderung.