Beschluss:
Aufgrund von §§ 79
und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am
12.11.2013 folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:
1. Die Einnahmen und Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes erhöhen sich jeweils um 929.000 €
auf 77.475.000 €
2. Die Einnahmen und Ausgaben des
Vermögenshaushaltes erhöhen sich jeweils um 100.000 €
auf 17.103.000 €
3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)
reduziert sich ohne Umschuldungen um 300.000 €
auf 3.300.000 €
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen erhöht sich um 974.000 €
auf 7.053.500 €
§ 2
Der dem Nachtragshaushaltsplan beigefügte geänderte Stellenplan ist Bestandteil der Nachtragssatzung.
§ 3
Der übrige Inhalt der vom Gemeinderat am 14.12.2012 beschlossenen Haushaltssatzung 2012 erfährt keine Veränderung.