StR Seitz fragt, ob die fehlenden Fahrbahnmarkierungen, die durch die Verlegung der Fernwärmeleitungen durch die AVR nicht mehr vorhanden sind, wieder aufgebracht werden.

 

OB Albrecht entgegnet, dass die AVR vertraglich dazu verpflichtet sei, den Ursprungszustand der Straße wieder herzustellen. Dies werde auch erfüllt. In verschiedenen Bereichen sei die vorhandene Fahrbahnmarkierung allerdings sehr schlecht zu sehen oder mittlerweile nicht mehr vorhanden. Hier ist es nicht die Aufgabe der AVR, die fehlenden Markierungen anzubringen.