OV Speer fragt, wie trotz der Mobilfunkstandortkonzeption die Anlage dort im Wohngebiet gebaut werden konnte.

 

OB Albrecht erläutert, dass dies rechtlich nicht zu verhindern war, da die Firma einen Rechtsanspruch habe. Die erforderliche Bescheinigung der Bundesnetzagentur wurde ausgestellt. Die Angrenzer, die nach dem Baurecht zu beteiligen sind, wurden benachrichtigt.

 

StR Czink möchte wissen, wer den Bauantrag für den Funkmast gestellt hat.

 

OB Albrecht weist darauf hin, dass aus Gründen des Datenschutzes dies nicht in der öffentlichen Sitzung genannt werden darf. Er erläutert, dass das Verfahren seit 2011 läuft. Aus rechtlicher Sicht ist dies ein ganz normaler Bauantrag.

 

StR Skrobanek sagt, dass eine allgemeine Aufklärung über den Sachverhalt sinnvoll gewesen wäre.

 

OB Albrecht erwidert, dass dies am letzten Samstag im Artikel der Rhein-Neckar-Zeitung erfolgt sei.

 

OV Speer erkundigt sich, ob ein roter Punkt ausgestellt wird.

 

Herr Lumpp antwortet, dass dies nicht notwendig war, da bis 10 m Höhe eine Sendeanlage verfahrensfrei ist.