Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 5

Beschluss.

 

Während des Offenlagezeitraums entsprechend § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 74 Abs. 6 Landesbauordnung sind keine negativen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit oder von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Der Gemeinderat beschließt, dem zu folgen.