Sitzung: 12.03.2024 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 5
Vorlage: GR/023/2024
Beschluss.
Während des
Offenlagezeitraums entsprechend § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch in Verbindung mit § 74 Abs. 6 Landesbauordnung sind keine
negativen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit oder von Trägern öffentlicher
Belange eingegangen. Der Gemeinderat beschließt, dem zu folgen.