StR Trunk sieht in den ständigen Hinweisschildern auf Lärmschutz unter den neuen Tempo-30-Verkehrsschildern eine verringerte Übersichtlichkeit für Autofahrer. Er fragt, ob dieser „Schilderwald“ wirklich notwendig ist.

 

Hr. Zangl antwortet, dass die Beschilderung zur Höchstgeschwindigkeit zwar auch ohne das Zusatzschild rechtskräftig ist, aber die Straßenverkehrsordnung empfiehlt aus Kommunikationsgründen, eine entsprechende Ergänzung anzubringen.