OB Albrecht informiert über das Neutralitätsgebot, dem staatliche Organe und Amtsträger in Vorwahlzeiten unterliegen. In Sinsheim gelten die erhöhten Anforderungen zwei Monate vor dem Wahltermin, also ab dem 09.04.2024. Sollten im Einzelfall Unklarheiten bestehen, kann hierfür gerne das Hauptamt kontaktiert werden.