1.  Ein Einwohner stellt zwei Fragen an den Gemeinderat:

 

     a)    Sei dem Gemeinderat bekannt, dass sich das Immissionsgutachten des Büros iMA Richter und Röckle in wesentlichen Punkten geändert habe?

     b)    Sei dem Gemeinderat bekannt, dass die Stellungnahme der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg erst gestern bei der Stadtverwaltung eingegangen sei, der Ausschuss für Technik und Umwelt vermutlich aber bereits in seiner Sitzung am Dienstag der Vorwoche eine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat gegeben habe? Sollte das im Normenkontrollverfahren des Bebauungsplanes thematisiert werden, könnte dies auch die Stadträte betreffen.

 

     OB Geinert erwidert, die Beschlussempfehlung eines vorberatenden Ausschusses sei lediglich eine Empfehlung. Die Entscheidung treffe der Gemeinderat, der nicht der Meinung des Ausschusses folgen müsse.

 

     Der Einwohner bittet um Auskunft, weshalb die Beschlussempfehlung nicht als nichtöffentlicher Beschluss zur Bekanntgabe aushänge.

 

     OB Geinert klärt auf, dass eine Vorberatung kein nach § 35 Gemeindeordnung bekannt zu gebender Beschluss sei.