Sitzung: 12.04.2011 Gemeinderat
1. Ein
Einwohner stellt zwei Fragen an den Gemeinderat:
a) Sei
dem Gemeinderat bekannt, dass sich das Immissionsgutachten des Büros iMA
Richter und Röckle in wesentlichen Punkten geändert habe?
b) Sei
dem Gemeinderat bekannt, dass die Stellungnahme der Landesanstalt für Umwelt,
Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg erst gestern bei der
Stadtverwaltung eingegangen sei, der Ausschuss für Technik und Umwelt
vermutlich aber bereits in seiner Sitzung am Dienstag der Vorwoche eine
Beschlussempfehlung an den Gemeinderat gegeben habe? Sollte das im
Normenkontrollverfahren des Bebauungsplanes thematisiert werden, könnte dies
auch die Stadträte betreffen.
OB Geinert erwidert, die
Beschlussempfehlung eines vorberatenden Ausschusses sei lediglich eine
Empfehlung. Die Entscheidung treffe der Gemeinderat, der nicht der Meinung des
Ausschusses folgen müsse.
Der Einwohner bittet um Auskunft,
weshalb die Beschlussempfehlung nicht als nichtöffentlicher Beschluss zur
Bekanntgabe aushänge.
OB Geinert klärt auf, dass eine
Vorberatung kein nach § 35 Gemeindeordnung bekannt zu gebender Beschluss sei.