Sitzung: 15.12.2023 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Enthaltungen: 6
Vorlage: GR/145/2023
Beschluss:
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der
Gemeinderat am 15.12.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan
wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge
von 117.762.000
€
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen von 117.448.000
€
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
(Saldo aus 1.1 und 1.2) von 314.000
€
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe
aus 1.3 und 1.6) von 314.000
€
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender
Verwaltungstätigkeit von 116.256.500
€
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender
Verwaltungstätigkeit von 111.293.400
€
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 4.963.100
€
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit von 29.135.000
€
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 45.063.000 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo
aus 2.4 und 2.5) von -
15.928.000 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von -
10.964.900 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von 8.700.000
€
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von 1.600.000
€
2.10 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit (Saldo
aus 2.8 und 2.9) von 7.100.000
€
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -
3.864.900 €
§ 2 Kreditermächtigung
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird
festgesetzt auf 8.700.000 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 25.362.000 €
§ 4
Kassenkredite
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf 3.500.000 €
§ 5
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. |
für die Grundsteuer |
|
a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf |
360 v. H. |
b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
390 v. H. |
|
der Steuermessbeträge; |
|
2. |
für die Gewerbesteuer auf |
395 v. H. |
|
|
|