Beschluss:
Auf Grund der §§ 12 ff. des
Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Sinsheim in seiner
Sitzung am 15.12.2023 den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Sinsheim für das
Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Erfolgsplan wird festgesetzt auf
Erträge |
19.283.000 € |
Aufwendungen |
-19.356.000 € |
Jahresergebnis |
-73.000 € |
§ 2
Der Liquiditätsplan wird festgesetzt auf
a) Laufende Geschäftstätigkeit
Einzahlungen |
17.517.000 € |
Auszahlungen |
-13.443.000 € |
Saldo |
4.074.000
€ |
b)
Investitionstätigkeit
Einzahlungen |
227.000 € |
Auszahlungen |
-10.735.000 € |
Saldo |
-10.508.000
€ |
c) Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf
Saldo aus a) und b) |
-6.434.000
€ |
d)
Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen |
11.693.000 € |
Auszahlungen |
-4.612.000 € |
Saldo |
7.081.000
€ |
e) Änderung des
Finanzierungsmittelbestands
Saldo aus c) und d) |
647.000 € |
§ 3
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen wird
festgesetzt auf 9.156.000 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 €.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.500.000 €.