Beschluss:

 

Auf Grund der §§ 12 ff. des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Sinsheim in seiner Sitzung am 15.12.2023 den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Sinsheim für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Erfolgsplan wird festgesetzt auf

Erträge

19.283.000 €

Aufwendungen

-19.356.000 €

Jahresergebnis

-73.000 €

 

§ 2

 

Der Liquiditätsplan wird festgesetzt auf

a) Laufende Geschäftstätigkeit

Einzahlungen

17.517.000 €

Auszahlungen

-13.443.000 €

Saldo

4.074.000 €

b) Investitionstätigkeit

Einzahlungen

227.000 €

Auszahlungen

-10.735.000 €

Saldo

-10.508.000 €

c) Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf                        

Saldo aus a) und b)            

-6.434.000 €

d) Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen

11.693.000 €

Auszahlungen

-4.612.000 €

Saldo

7.081.000 €

e) Änderung des Finanzierungsmittelbestands

Saldo aus c) und d)            

647.000 €

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 9.156.000 €.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 €.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.500.000 €.