Sitzung: 05.12.2023 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 1, Enthaltungen: 5
Vorlage: GR/127/2023
Beschluss:
1. Der Gemeinderat
nimmt das bindende Ergebnis des Bürgerentscheids vom 29.10.2023 bezüglich der
Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl (UET) für die Gemeinderatswahl zur
Kenntnis.
2. Der Gemeinderat legt die künftige Sitzverteilung gemäß § 27 Abs. 2 GemO im
Zusammenhang mit der UET bei der Gemeinderatswahl fest und beschließt
dahingehend die entsprechende Änderung der Hauptsatzung mit qualifizierter
Mehrheit.