Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 1, Enthaltungen: 5

Beschluss:

 

1. Der Gemeinderat nimmt das bindende Ergebnis des Bürgerentscheids vom 29.10.2023 bezüglich der Wiedereinführung der Unechten Teilortswahl (UET) für die Gemeinderatswahl zur Kenntnis.

2. Der Gemeinderat legt die künftige Sitzverteilung gemäß § 27 Abs. 2 GemO im Zusammenhang mit der UET bei der Gemeinderatswahl fest und beschließt dahingehend die entsprechende Änderung der Hauptsatzung mit qualifizierter Mehrheit.