Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

1.     Der Entwurf für die Stellplatzsatzung Ehrstädt und die Begründung werden vom Gemeinderat gebilligt.

2.     Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 74 Abs. 6 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.     Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 74 Abs. 6 LBO BW Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.