Sitzung: 05.12.2023 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: GR/122/2023
Beschluss:
1.
Der Entwurf für die Stellplatzsatzung Ehrstädt und
die Begründung werden vom Gemeinderat gebilligt.
2.
Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs.
2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 74 Abs. 6 Landesbauordnung Baden-Württemberg
(LBO BW) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist
rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 74 Abs. 6 LBO BW
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.