Eine Einwohnerin möchte wissen, was die Stadt auf das letzte Schreiben der Telefonika aus dem Jahre 2010 geantwortet habe. Sie meine, die Stadt habe sich nicht um Alternativstandorte gekümmert und es sei alles im geheimen abgelaufen.

 

OB Albrecht erwidert, der Amtsleiter des Amtes für Stadt- und Flächenentwicklung erläutere der Einwohnerin gerne nochmals das Prozedere zu diesem Mobilfunkmast und werde mit ihr Kontakt aufnehmen.

 

Ein Einwohner erkundigt sich, ob es eine Möglichkeit gebe, den Mast wegzubekommen.

 

OB Albrecht antwortet, hierfür bliebe nur der Zivilrechtsweg. Die Stadt sei an die rechtlichen Vorschriften gebunden.

 

Der Einwohner meint, die Beschreitung des Zivilrechtsweges koste Geld und Zeit und hierfür benötige er einen Rechtsanwalt. Er meine, der Gemeinderat solle beschließen, dass der Mast entfernt werden solle und diesen auch entfernen.

 

Ein weiterer Einwohner meint, die Kommune habe das Recht, ein Standortverfahren durchzuführen. Eventuell sei versäumt worden, das Konzept für Mobilfunkmaststandorte in den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne einzuarbeiten. Er bittet, notfalls Gerichte zu bemühen, um feststellen zu lassen, dass ein fundiertes Standortkonzept von Mobilfunkbetreibern beachtet werden müsse.

 

OB Albrecht dankt für diesen Hinweis und ergänzt, der Einwohner habe ihm bereits entsprechende Unterlagen überreicht und einen Rechtsanwalt empfohlen.

 

StR Schön empfiehlt, die nächste Baugenehmigung für einen Mobilfunkmasten zu versagen. Dann müsse der Betreiber die Stadt verklagen und dann werde so ein Verfahren einmal durchgefochten.

 

OB Albrecht entgegnet, dann müsse der Gemeinderat die Versagung dieser Baugenehmigung aber auch beschließen, denn mit Baugenehmigungen habe die Stadt gerade genug Probleme.