Herr Landwehr berichtet zum aktuellen Sachstand, das „Cafe am Burgplatz“ sei geschlossen und werde auf absehbare Zeit auch nicht wiedereröffnet. Wie bekannt, habe die Stadt Sinsheim das Grundstück im Erbbaurecht verpachtet. Es sei ein langwieriger Rechtsstreit zwischen dem Betreiber des Restaurants und den Baufirmen über die Bausubstanz des Gebäudes abzusehen. Die Stadt habe hierbei keine Möglichkeiten einzugreifen. Er könne nicht empfehlen, das Heimfallrecht im Rahmen des Erbbauvertrages geltend zu machen, da die Stadt dann auch die Verantwortung für das Gebäude hätte und dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu empfehlen sei.