StR Gmelin weist auf die Werbeanlage des Handyladens in der Hauptstraße hin, welche seiner Ansicht nach gegen die Gestaltungssatzung der Stadt verstößt.

 

OB Albrecht antwortet, dass die Stadt insbesondere in der Innenstadt intensiv die Vorgaben der Gestaltungssatzung überprüft und bei Verstößen entsprechende Bescheide versendet. Eine Reaktion erfolgt dabei immer zeitnah.