OB Albrecht informiert das Gremium über ein aktuelles Gerichtsurteil aus Berlin zum § 13 b Baugesetzbuch (BauGB). Direkte Auswirkungen auf die Baugebiete „Bründel“ und „Heinzengrund“ sind jedoch nicht zu erwarten. Dennoch werden beschleunigte Bebauungsplanverfahren künftig wohl nicht mehr durchgeführt werden können.