Beschluss:
1. Der Gemeinderat
stellt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Alle Ortsteile von Sinsheim sollen
auch weiterhin im Gemeinderat vertreten sein“ nach § 21 Abs. 4 Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg fest.
2. Der Gemeinderat beschließt, auf Grundlage des eingereichten Bürgerbegehrens
einen entsprechenden Bürgerentscheid durchzuführen. Der Termin hierzu wird auf
den 29. Oktober 2023 festgelegt.