Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Gemeinderat stellt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Alle Ortsteile von Sinsheim sollen auch weiterhin im Gemeinderat vertreten sein“ nach § 21 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg fest.

2. Der Gemeinderat beschließt, auf Grundlage des eingereichten Bürgerbegehrens einen entsprechenden Bürgerentscheid durchzuführen. Der Termin hierzu wird auf den 29. Oktober 2023 festgelegt.