StR Czink bittet um Auskunft, welche Handlungsmöglichkeiten der Stadt bei vermüllten oder ungepflegten Grundstücken offenstehen.

 

Hr Zangl erklärt, dass diese relativ beschränkt sind, solange keine Gefahr für die öffentliche Ordnung besteht. Bei starker Vermüllung kann die Stadt den Fall ans Landratsamt als zuständige Abfallbehörde weiterleiten. Bei Bauschuttablagerungen wird parallel das Baurechtsamt tätig. Bei lediglich leichter Verwilderung ist ein Eingreifen der Stadt allerdings nicht möglich.