Sitzung: 13.06.2023 Gemeinderat
StR Czink bittet um Auskunft, welche Handlungsmöglichkeiten der Stadt bei
vermüllten oder ungepflegten Grundstücken offenstehen.
Hr Zangl erklärt, dass diese relativ beschränkt sind, solange keine Gefahr für
die öffentliche Ordnung besteht. Bei starker Vermüllung kann die Stadt den Fall
ans Landratsamt als zuständige Abfallbehörde weiterleiten. Bei
Bauschuttablagerungen wird parallel das Baurechtsamt tätig. Bei lediglich
leichter Verwilderung ist ein Eingreifen der Stadt allerdings nicht möglich.