StR Speer berichtet von einem Bauantrag mit elf Wohneinheiten im ältesten Teil Dührens, der seiner Ansicht nach so nicht dorthin passe. Man sollte diesen genau prüfen.

 

OB Albrecht erinnert daran, dass alle Bauanträge genau geprüft würden. Es gäbe jedoch rechtliche Rahmenbedingungen, welche nun mal gelten würden. In diesem Zusammenhang verweist er auf § 34 BauGB.