StR Hertel stellt vor dem Hintergrund mehrerer Leserbriefe in der Rhein-Neckar-Zeitung zum Zustand der Innenstadt folgende Fragen:

 

1.    Eine intensive Verkehrsberuhigung in der Hauptstraße erfordert die Verlegung der B39. Wann und beim wem wurde diese Verlegung beantragt? Warum zu diesem Termin?

 

2.    Auf welche Straße soll die B39 verlegt werden?

 

3.    Welche Behörde entscheidet über diesen Antrag?

 

4.    Bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

 

5.    Gibt es Zwischenbescheide bzw. Signale hinsichtlich des Erfolges der Beantragung?

 

StR Hertel bittet um eine Beantwortung seiner Fragen in der nächsten Gemeinderatssitzung.

 

OB Albrecht gibt die Anfrage an das zuständige Fachamt weiter und erläutert, dass dieser Prozess bereits seit Juni letzten Jahres läuft. Formal gesprochen soll die B39 nicht verlegt werden, sondern in einem Bereich von der Westlichen Ringstraße über die Ortsdurchfahrt Rohrbach bis zum Kreisverkehr Steinsfurt abgestuft werden. Bei einer solchen Abstufung bekäme die Stadt die Straße „geschenkt“, ist dann aber auch für deren Unterhaltung zuständig. Daher ist eine gründliche Vorplanung unablässig. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Prozess bis Juni 2023 abgeschlossen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden kann.