Sitzung: 28.03.2023 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 6
Vorlage: GR/031/2023
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt das Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im redaktionellen Teil
des Sinsheimer Stadtanzeigers, dem „Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt
Sinsheim“, entsprechend der Anlage 1 zur Vorlage. Der Punkt V, Abs. 4,
Buchstabe (i) erhält abweichend davon folgende Fassung:
(i)
Karenzzeitregelung
Für die Zeit vor
Oberbürgermeister-, Kommunal-, Landtags-, Bundestags-, Europawahlen und
Abstimmungen wird eine sogenannte „Karenzzeit“ definiert. Diese Karenzzeit wird
auf zwei Monate vor dem Wahl- bzw. Abstimmungstermin festgelegt. In diesem
Zeitraum sind unter anderem Fraktions- und Partei- bzw.
Wählervereinigungsmitteilungen zu unterlassen, um die Chancengleichheit bei den
Wahlen bzw. den Abstimmungen und die Neutralität der Gemeinde zu gewährleisten.
In dieser Zeit darf
zudem keine Wahlwerbung veröffentlicht werden. In Abweichung von h), sind in
diesem Zeitraum
lediglich Hinweise
auf vereinsinterne Veranstaltungen z.B. Weihnachtsfeiern,
Mitgliederversammlungen etc. gestattet.
Anzeigen,
Werbeeinlagen und Flyer sind hiervon nicht betroffen. Diese sind im Zeitraum
von einer Woche vor dem Wahltermin unzulässig.