Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 6

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt das Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im redaktionellen Teil des Sinsheimer Stadtanzeigers, dem „Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Sinsheim“, entsprechend der Anlage 1 zur Vorlage. Der Punkt V, Abs. 4, Buchstabe (i) erhält abweichend davon folgende Fassung:

 

(i) Karenzzeitregelung

 

Für die Zeit vor Oberbürgermeister-, Kommunal-, Landtags-, Bundestags-, Europawahlen und Abstimmungen wird eine sogenannte „Karenzzeit“ definiert. Diese Karenzzeit wird auf zwei Monate vor dem Wahl- bzw. Abstimmungstermin festgelegt. In diesem Zeitraum sind unter anderem Fraktions- und Partei- bzw. Wählervereinigungsmitteilungen zu unterlassen, um die Chancengleichheit bei den Wahlen bzw. den Abstimmungen und die Neutralität der Gemeinde zu gewährleisten.

 

In dieser Zeit darf zudem keine Wahlwerbung veröffentlicht werden. In Abweichung von h), sind in diesem Zeitraum

lediglich Hinweise auf vereinsinterne Veranstaltungen z.B. Weihnachtsfeiern, Mitgliederversammlungen etc. gestattet.

 

Anzeigen, Werbeeinlagen und Flyer sind hiervon nicht betroffen. Diese sind im Zeitraum von einer Woche vor dem Wahltermin unzulässig.