Beschluss:

 

Der Ausschuss für Technik und Umwelt empfiehlt dem Gemeinderat den Bebauungsplan „Obere Gärten“ sowie die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet gemäß § 10 BauGB sowie § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung zu beschließen.