StR Gmelin spricht ein Bauvorhaben im Stadtteil Weiler an, bei dem es um einen Gaubenausbau gehe. Der Bebauungsplan gestatte dies nicht, was jedoch vor dem Hintergrund der Umstände nicht nachvollziehbar sei.

 

Herr Falke geht kurz auf die Vorgaben des vorhandenen Bebauungsplans ein.