StRin Hassert fragt, ob die Räum- und Streupflicht in der Merianstraße nicht gilt. Dort seien einige Stellen des Fußwegs nicht geräumt worden.

 

OB Albrecht antwortet, dass die Räum- und Streupflicht für alle Grundstücke, die an öffentliche Wege angrenzen, gilt. Das Ordnungsamt wird die genannten Abschnitte überprüfen.