Sitzung: 15.12.2022 Gemeinderat
StRin Hassert fragt, ob die Räum- und Streupflicht in der
Merianstraße nicht gilt. Dort seien einige Stellen des Fußwegs nicht geräumt
worden.
OB Albrecht antwortet, dass die Räum- und Streupflicht für alle Grundstücke, die
an öffentliche Wege angrenzen, gilt. Das Ordnungsamt wird die genannten
Abschnitte überprüfen.