Beschluss:

 

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am .......... die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

 

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                                                                  

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

105.043.000 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

106.333.000 €

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

- 1.290.000 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

 

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

 

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

 

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

- 1.290.000 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

103.419.800 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

99.650.000 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
    
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

 3.769.800 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

17.025.000 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

30.693.000 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

- 13.668.000 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
    
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

- 9.898.200 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

9.900.000 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.735.000 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

 8.165.000 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

- 1.733.200 €

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                        9.900.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von

Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

wird festgesetzt auf                                                                                                                                        27.888.000 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                                 3.500.000 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.

für die Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

360 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

390 v. H.

 

der Steuermessbeträge;

 

2.

für die Gewerbesteuer auf

395 v. H.