Sitzung: 16.12.2022 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 2
Vorlage: GR/122/2022
Beschluss:
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am .......... die folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den
folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge von |
105.043.000 € |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
von |
106.333.000 € |
1.3 Veranschlagtes
ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
- 1.290.000
€ |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
von |
|
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen von |
|
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo
aus 1.4 und 1.5) von |
|
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe
aus 1.3 und 1.6) von |
- 1.290.000 € |
2. im Finanzhaushalt
mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von |
103.419.800 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von |
99.650.000 € |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des
Ergebnishaushalts |
3.769.800 € |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit von |
17.025.000 € |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit von |
30.693.000 € |
2.6 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
- 13.668.000 € |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss
/-bedarf |
- 9.898.200 € |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von |
9.900.000 € |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von |
1.735.000 € |
2.10 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
8.165.000 € |
2.11 Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands, |
§ 2 Kreditermächtigung
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 9.900.000 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 27.888.000 €
§ 4
Kassenkredite
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf 3.500.000 €
§ 5
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. |
für die Grundsteuer |
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a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf |
360 v. H. |
b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
390 v. H. |
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der Steuermessbeträge; |
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2. |
für die Gewerbesteuer auf |
395 v. H. |
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