Sitzung: 16.12.2022 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Enthaltungen: 1
Vorlage: GR/094/2022
Beschluss:
Auf Grund der §§ 12 ff. des
Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Sinsheim in seiner
Sitzung am 16.12.2022 den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Sinsheim für das
Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Erfolgsplan wird festgesetzt auf
Erträge |
18.989.000 € |
Aufwendungen |
-18.687.000 € |
Jahresergebnis |
302.000 € |
§ 2
Der Liquiditätsplan wird festgesetzt auf
a) Laufende Geschäftstätigkeit
Einzahlungen |
17.233.000 € |
Auszahlungen |
-12.883.000 € |
Saldo |
4.350.000
€ |
b)
Investitionstätigkeit
Einzahlungen |
227.000 € |
Auszahlungen |
-6.620.000 € |
Saldo |
-6.393.000
€ |
c) Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf
Saldo aus a) und b) |
-2.043.000
€ |
d)
Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen |
7.595.000 € |
Auszahlungen |
-4.377.000 € |
Saldo |
3.218.000
€ |
e) Änderung des
Finanzierungsmittelbestands
Saldo aus c) und d) |
1.175.000
€ |
§ 3
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen wird
festgesetzt auf 5.988.000 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 €.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.500.000 €.
Zugleich beschließt
der Gemeinderat, die beim Eigenbetrieb zum 31.12.2022 vorhandenen
Pensionsrückstellungen ab dem Jahr 2023 über einen Zeitraum von 15 Jahren in
gleichen Jahresraten aufzulösen.