Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Auf Grund der §§ 12 ff. des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Sinsheim in seiner Sitzung am 16.12.2022 den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Sinsheim für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Erfolgsplan wird festgesetzt auf

Erträge

18.989.000 €

Aufwendungen

-18.687.000 €

Jahresergebnis

302.000 €

 

§ 2

 

Der Liquiditätsplan wird festgesetzt auf

a) Laufende Geschäftstätigkeit

Einzahlungen

17.233.000 €

Auszahlungen

-12.883.000 €

Saldo

4.350.000 €

b) Investitionstätigkeit

Einzahlungen

227.000 €

Auszahlungen

-6.620.000 €

Saldo

-6.393.000 €

c) Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf                        

Saldo aus a) und b)            

-2.043.000 €

d) Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen

7.595.000 €

Auszahlungen

-4.377.000 €

Saldo

3.218.000 €

e) Änderung des Finanzierungsmittelbestands

Saldo aus c) und d)            

1.175.000 €

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 5.988.000 €.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 €.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.500.000 €.

 

 

Zugleich beschließt der Gemeinderat, die beim Eigenbetrieb zum 31.12.2022 vorhandenen Pensionsrückstellungen ab dem Jahr 2023 über einen Zeitraum von 15 Jahren in gleichen Jahresraten aufzulösen.