Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses die als Anlage 1 beigefügte
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassersatzung - AbwS) mit Inkrafttreten zum 01.01.2023.
Auf der Grundlage der dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten
Gebührenkalkulation beschließt der Gemeinderat auf Empfehlung des
Hauptausschuss, sein „pflichtgemäßes Ermessen“ dahingehend auszuüben, als über
die Abwassergebühren 100 % der ansatzfähigen Kosten zu decken sind. Bestehende
Kostenunterdeckungen sind auszugleichen.