Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) mit Inkrafttreten zum 01.01.2023.

Auf der Grundlage der dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation beschließt der Gemeinderat auf Empfehlung des Hauptausschuss, sein „pflichtgemäßes Ermessen“ dahingehend auszuüben, als über die Abwassergebühren 100 % der ansatzfähigen Kosten zu decken sind. Bestehende Kostenunterdeckungen sind auszugleichen.