Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die als Anlage 1
beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die
öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit
Wasser (Wasserversorgungsatzung - WVS) mit der in der Anlage 3 (Kostenübersicht
Wasserzähler mit Variantenvorschlägen) dargestellten Gebührenvariante 1 zu
beschließen.
Auf der Grundlage
der dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation beschließt der
Gemeinderat auf Empfehlung des Hauptausschusses, sein „pflichtgemäßes Ermessen“
dahingehend auszuüben, als über die Wasserversorgungsgebühren 100 % der
ansatzfähigen Kosten zu decken sind. Bestehende Kostenunterdeckungen sind
auszugleichen.