Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) zu beschließen.

Auf der Grundlage der dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation beschließt der Gemeinderat auf Empfehlung des Hauptausschuss, sein „pflichtgemäßes Ermessen“ dahingehend auszuüben, als über die Abwassergebühren 100 % der ansatzfähigen Kosten zu decken sind. Bestehende Kostenunterdeckungen sind auszugleichen.