Beschluss:
Der Hauptausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat, die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS)
zu beschließen.
Auf der Grundlage der dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten
Gebührenkalkulation beschließt der Gemeinderat auf Empfehlung des
Hauptausschuss, sein „pflichtgemäßes Ermessen“ dahingehend auszuüben, als über
die Abwassergebühren 100 % der ansatzfähigen Kosten zu decken sind. Bestehende
Kostenunterdeckungen sind auszugleichen.