Beschluss:
Der Hauptausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat, die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der
Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadtwerke Sinsheim mit folgender Änderung zu
beschließen:
§ 9 Nr. 3 und 4
erhalten eine genauere Formulierung hinsichtlich der Zuständigkeit bei
Personalangelegenheiten von Beamten analog zur Hauptsatzung der Stadt Sinsheim.