Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadtwerke Sinsheim mit folgender Änderung zu beschließen:

 

§ 9 Nr. 3 und 4 erhalten eine genauere Formulierung hinsichtlich der Zuständigkeit bei Personalangelegenheiten von Beamten analog zur Hauptsatzung der Stadt Sinsheim.