Beschluss:

 

1. Die Gemeinde stimmt dem vorliegenden Entwurf des Plans nach § 41 FlurbG einschließlich des Kosten- und Finanzierungsplanes grundsätzlich zu, ausgenommen hiervon sind die Maßnahmen 1944 und 1945 – Lückenschluss für Naherholung und Wanderer im Bereich Schlossberg.
Stattdessen soll der dortige Weg hinter die Eiskeller zurückspringen und diese nicht tangieren. Der Weg soll straßenbegleitend im Bereich des Ortsausgangs auf 65 m geschottert, dann im Bereich der Steigung auf 2 m asphaltiert, dann wieder als Schotterweg ausgebaut werden. Die Grenze der Ortsdurchfahrt wird entsprechend verlegt.



2. Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen über Linienführung und Ausbaustandard der im Entwurf des Plans nach § 41 FlurbG ausgewiesenen öffentlichen Feld- und Waldwege unter Berücksichtigung der unter Ziff. 1 bereits aufgeführten Änderungen zu den Maßnahmen Nr. 1944 und 1945.

 

 

3. Die Gemeinde verpflichtet sich, die im Entwurf des Plans nach § 41 FlurbG ausgewiesenen landschaftspflegerischen Anlagen entsprechend des von der Flurneuordnung aufgestellten zugehörigen Pflegeplanes im Interesse einer nachhaltigen Sicherung zu pflegen.



4. Der Gemeinderat beschließt Gewässerrandstreifen nur insoweit zu erwerben, als sie für die Kompensation des durch die Rückhaltebecken verursachten Eingriffs in den Naturhaushalt erforderlich sind.