Beschluss:
1. Die Gemeinde stimmt dem vorliegenden Entwurf des Plans
nach § 41 FlurbG einschließlich des Kosten- und Finanzierungsplanes
grundsätzlich zu, ausgenommen hiervon sind die Maßnahmen 1944 und 1945 –
Lückenschluss für Naherholung und Wanderer im Bereich Schlossberg.
Stattdessen soll der dortige Weg hinter die Eiskeller zurückspringen und diese
nicht tangieren. Der Weg soll straßenbegleitend im Bereich des Ortsausgangs auf
65 m geschottert, dann im Bereich der Steigung auf 2 m asphaltiert, dann wieder
als Schotterweg ausgebaut werden. Die Grenze der Ortsdurchfahrt wird
entsprechend verlegt.
2. Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen über Linienführung
und Ausbaustandard der im Entwurf des Plans nach § 41 FlurbG ausgewiesenen
öffentlichen Feld- und Waldwege unter Berücksichtigung der unter Ziff. 1
bereits aufgeführten Änderungen zu den Maßnahmen Nr. 1944 und 1945.
3. Die Gemeinde verpflichtet sich, die im Entwurf des Plans
nach § 41 FlurbG ausgewiesenen landschaftspflegerischen Anlagen entsprechend
des von der Flurneuordnung aufgestellten zugehörigen Pflegeplanes im Interesse
einer nachhaltigen Sicherung zu pflegen.
4. Der Gemeinderat beschließt Gewässerrandstreifen nur
insoweit zu erwerben, als sie für die Kompensation des durch die
Rückhaltebecken verursachten Eingriffs in den Naturhaushalt erforderlich sind.