Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bebauungsplanentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberer Renngrund“ einschließlich den planungsrechtlichen Festsetzungen sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften zu und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange durchzuführen. Maßgebend sind der Bebauungsplanentwurf vom 18.07.2013 sowie die Begründung vom 18.07.2013 und der Umweltbericht vom 10.07.2013.

Die Begründung wird im Anhang, „Änderung gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan“ bei Punkt IV., „Planungsrechtliche Festsetzungen“, um den folgenden Satz ergänzt: „Eine weitere Einschränkung erfährt das Gewerbegebiet durch die Unzulässigkeit von Anlagen für sportliche, kirchliche, soziale und kulturelle Zwecke.“