StR Zoller berichtet, dass bei ihm heute die erste Beschwerde bezüglich der nicht ausreichenden Kinderbetreuungsplätze erreicht hat. Im besagten Fall wurde einer Mutter, deren Kind im Juni 2022 drei Jahre alt wird und somit einen Anspruch auf einen Kitaplatz erhält, von der Stadtverwaltung ein Schreiben zugesandt, welches ihr einen Kitaplatz im September 2023 zusicherte. Er möchte wissen, wie Verwaltung und Ortsvorsteher damit umgehen sollen, und ob sich bei einer Warteliste von über 150 Kindern die Gefahr einer Klage erhöht.

 

OB Albrecht antwortet, dass hier differenziert werden müsse. Manche Eltern haben ihre Kinder bis zum Stichtag nicht angemeldet. Dass hier ein Problem besteht, ist allen bewusst, die Verwaltung arbeitet bereits an gewissen Lösungen, die hoffentlich schnell umgesetzt werden können. Daher empfiehlt er, den Platzmangel unumwunden zuzugeben. Bei Gesprächen mit den Eltern erfährt die Verwaltung auch viel Verständnis, die Eskalation rührt eher von wenig flexiblen Fällen, welche statt dem Wunschkindergarten eine andere Einrichtung vorgeschlagen bekommen. Den Ortsvorstehern rät er, direkt an die Verwaltung zu verweisen.

 

Hr. Landwehr ergänzt, dass die Situation zwar sehr angespannt ist, die Verwaltung es bisher aber immer geschafft habe, die Kinder unterzubringen. Solange die Eltern flexibel sind und nicht auf ihre Wunscheinrichtung pochen, ist es machbar. Zudem könnte man schon jetzt eine Kleingruppe einrichten, jedoch fehlt hierfür schlicht das Personal. Der Personalmangel wird seiner Ansicht nach noch zunehmen.