OB Albrecht antwortet auf die Anfrage von StR Gmelin aus der öffentlichen Hauptausschusssitzung vom 12. April 2022 bezüglich des Erlasses weiterer Erhaltungssatzungen auf Basis der Erhaltungssatzung Gartenstadt, dass es grundsätzlich möglich ist, für andere Gebiete eine solche Satzung zu erlassen. Allerdings steht dem eine Prüfung voran. Sollte Bedarf bestehen, könnte man entsprechende Gebiete vorab mit dem Kernstadtausschuss begehen, um einen Überblick zu erhalten.