Sitzung: 26.04.2022 Gemeinderat
OB Albrecht antwortet auf die Anfrage von StR Gmelin aus der öffentlichen
Hauptausschusssitzung vom 12. April 2022 bezüglich des Erlasses weiterer
Erhaltungssatzungen auf Basis der Erhaltungssatzung Gartenstadt, dass es
grundsätzlich möglich ist, für andere Gebiete eine solche Satzung zu erlassen.
Allerdings steht dem eine Prüfung voran. Sollte Bedarf bestehen, könnte man entsprechende
Gebiete vorab mit dem Kernstadtausschuss begehen, um einen Überblick zu
erhalten.