StR Gmelin fragt, ob der Erlass von Erhaltungssatzungen analog zur Gartenstadt für zukünftige Nachverdichtungsprojekte rechtlich möglich sind, um die innerörtliche Nachverdichtung steuern zu können. Insbesondere das Gebäude im Hünenbergweg sieht er als störend für das Ortsbild an und wünscht sich, dass der Gemeinderat hier in Zukunft mehr Mitspracherecht besitzt.

 

OB Albrecht weist darauf hin, dass die Verwaltung an das Baurecht gebunden ist und bei Einhaltung aller relevanten Vorschriften ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung besteht. Eine Erhaltungssatzung über einzelne Grundstücke wäre außerdem nicht zulässig. Auch spielt die Optik bei solchen Projekten keine Rolle, das Einfügen in die Umgebung bezieht sich auf die Höhe eines Gebäudes.

 

StRin Bauer schlägt vor, Bauanträge nach § 34 Baugesetzbuch zukünftig dem Kernstadtausschuss vorzulegen.

 

OB Albrecht erwidert, dass dies aufgrund der Menge eingehender Bauanträge auf wöchentliche Sitzungen hinauslaufen würde. Zudem ist aufgrund des Rechtsanspruchs eine Diskussion oft nicht sinnvoll. Das entsprechende Fachamt wird den Erlass von Erhaltungssatzungen prüfen.