Beschluss:
Der Gemeinderat
fasst den Beschluss, die Flurstücke 83, 84 und 85 auf Gemarkung Ehrstädt zu
veräußern. Die Veräußerung erfolgt auf Basis einer Konzeptvergabe zu einem
Festpreis (siehe Anlage 2).
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Verfahren der Konzeptvergabe anzustoßen und den Bericht des
Wertungsgremiums zu gegebener Zeit dem Gemeinderat vorzulegen.