Beschluss:
1. Der Gemeinderat erkennt gemäß § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung für
Baden-
Württemberg (GemO) die geltend
gemachte Begründung der nach Wahlergebnis dritten
Nachrückerin, Frau Sieglinde Wally, als wichtigen Grund für das
Nichtantreten der ehrenamtlichen
Tätigkeit im Gemeinderat an.
2. Der Gemeinderat nimmt zur
Kenntnis, dass aufgrund des Ergebnisses der
Gemeinderatswahl vom 26.05.2019
das freiwerdende Mandat für die derzeitige Amtsperiode
bis 2024 Herrn Daniel Demel zufällt.
OB Albrecht verpflichtet Stadtrat Demel auf eine gewissenhafte Erfüllung seines Amtes.
StR
Demel bekräftigt die Verpflichtung per „Corona“-Handschlag.