Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat erkennt gemäß § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-
         Württemberg (GemO) die geltend gemachte Begründung der nach Wahlergebnis            dritten Nachrückerin, Frau Sieglinde Wally, als wichtigen Grund für das
         Nichtantreten der ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat an.

2.      Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des Ergebnisses der
         Gemeinderatswahl vom 26.05.2019 das freiwerdende Mandat für die derzeitige              Amtsperiode bis 2024 Herrn Daniel Demel zufällt.

 

OB Albrecht verpflichtet Stadtrat Demel auf eine gewissenhafte Erfüllung seines Amtes.

 

StR Demel bekräftigt die Verpflichtung per „Corona“-Handschlag.